Erbe nachhaltig anlegen

Über das Leben hinaus Gutes tun

Von Nadine Effert · 2021

Der Tod ist ein Thema, über das keiner gerne redet. Doch Fakt ist: Früher oder später sterben wir alle. Umso eher man bestimmte Dinge organisiert, desto besser. Dazu gehört auch die Regelung des Nachlasses. Ob Kinderheim, Tierschutz, Entwicklungshilfe oder Hospiz – gemeinnützige Organisationen und Stiftungen können dabei auch bedacht werden.

Grafik von einem alten Ehepaar.
Foto: iStock / Rudzhan Nagie

Das Testament ist in Deutschland immer noch ein Tabuthema, mit dem sich viele Menschen erst auf den letzten Drücker auseinandersetzen. Wie das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Deutschen Bank im Jahr 2019 zutage brachte, haben mehr als 40 Prozent der Deutschen sich noch nie mit der Thematik beschäftigt. Bei den 50- bis 64-Jährigen sind es 27 Prozent, bei den Älteren 14 Prozent. Oftmals verdrängt wird dabei die Tatsache, dass zum Beispiel eine schwere Krankheit oder ein Unfall Menschen auch unverhofft früh aus dem Leben reißen kann. Auch wenn es unangenehm ist, über den Tod zu sprechen, raten Notare, auch um Erbstreitereien zu vermeiden, dazu, den Nachlass rechtzeitig, also genau dann testamentarisch zu regeln, wenn man irgendetwas zu vererben hat.

Die Bereitschaft wächst, Erbe nachhaltig anzulegen.

Doch was, wenn gar keine potenziellen Erben vorhanden sind? Für diesen Fall gibt es eine Lösung, mit der zudem über das Lebensende hinaus Bleibendes geschaffen werden kann: eine Testamentsspende. Dass man sein Erbe oder einen Teil seines Erbes einer gemeinnützigen Organisation vererben oder vermachen kann, das wissen 92 Prozent der Deutschen über 50 Jahre. Das stellte die Studie der Gesellschaft für Konsumforschung und der Erbschaftsinitiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“ im vergangenen Jahr fest. Ein weiteres Ergebnis: Waren es im Jahr 2013 elf Prozent, können sich inzwischen 28 Prozent der Deutschen einen gemeinnützigen Zweck im Testament vorstellen. Werte an die nächste Generation weitergeben, das Erbe nachhaltig anlegen, das Bedürfnis, der Gesellschaft etwas zurückgeben und vermeiden, dass das Vermögen an den Staat fällt, sind die wichtigsten Motive für gemeinnütziges Vererben.

Den Zweck des Nachlasses schriftlich festhalten

Ob fixer Betrag, Vermögensanteil oder bestimmte Sachwerte, wie beispielsweise Immobilien oder Kunstwerke, damit die Spende am Ende dort ankommt, wo sie anderen Menschen hilft, ist es nötig, dies im Testament zu regeln oder einen Erbvertrag aufzusetzen. Wichtig unter anderem: den exakten Namen der Organisation idealerweise mit Angabe der Adresse vermerken. Natürlich kann man das Geld auch auf mehrere Empfänger verteilen. Bei komplexen Regelungen ist die Beratung durch Erbrechtsexperten sinnvoll.

Testamentsspende

Was ist eine Testamentsspende?
Mit einer Testamentsspende bedenken Sie gemeinnützige Organisationen im Erbfall.

Was ist für eine Testamentsspende notwendig? 
Dafür müssen Sie eine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) aufsetzen. 

Fällt eine Erbschaftssteuer an?
Das Vererben an gemeinnützige Vereine oder Institutionen ist von der Erbschafts- beziehungsweise Schenkungssteuer befreit.

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