Drei Säulen der Altersvorsorge

Gut dastehen auch im Rentenalter

Von Andreas Taler · 2019

Ob Riester, Rürup, Fonds oder Lebensversicherung – in einem Punkt sind sich die Experten einig: Die gesetzliche Rente wird in vielen Fällen nicht ausreichen und so gilt es, frühzeitig für das Alter vorzusorgen, um später nicht in finanzielle Nöte zu geraten.

Älteres Ehepaar mit einem Berater. Thema: Drei Säulen der Altersvorsorge
Gemeinsam entspannt den Ruhestand planen. Foto: iStock/Ridofranz

Schon seit Jahren fehlen der Rentenkasse die finanziellen Mittel für eine vollständige und ausreichende Absicherung der Mitglieder. Ursache ist der demografische Wandel. Die „negative“ Bevölkerungsentwicklung führt dazu, dass immer weniger junge Beitragszahler für die Rente von immer mehr Rentnern aufkommen sollen. Um die Beitragshöhe der Versicherten vertretbar zu halten, wurden die Leistungen durch Rentenreformen mehrfach gekürzt. Und: Diese Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen.

Drei Säulen der Altersvorsorge

Prinzipiell beruht das Altersvorsorgesystem in Deutschland auf drei Säulen. Bei der ersten Säule handelt es sich um die gesetzliche Altersvorsorge. Sie ist für alle Beschäftigten verpflichtender Teil der Rentenversicherung, aus dem später die Rente gezahlt wird. Als zweite Säule tritt die betriebliche Altersvorsorge hinzu. Hierbei fließt ein Teil vom Bruttolohn des Arbeitnehmers in eine Betriebsrente. Die dritte Säule wird durch die privaten Altersvorsorgemöglichkeiten gebildet, bei denen der Sparer eigenverantwortlich die Vorsorge für sich übernimmt. Der Staat fördert dies durch Zulagen und Steuervorteile wie bei der Riester- oder Rürup-Rente.

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung richten sich die Leistungen nach der Höhe der eingezahlten Beiträge des Versicherten in die Rentenversicherung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Beiträge je zur Hälfte. Die gesetzliche Altersvorsorge erfolgt nach dem sogenannten Umlageprinzip (Generationenvertrag), das heißt, die heutige Generation von Erwerbstätigen kommt für die Leistungen der jetzigen Rentner auf und sichert sich so ein Anrecht auf die zukünftige eigene Rente. 

Lebensversicherungen und Fondssparpläne 

Unter der privaten Altersvorsorge lassen sich verschiedene Maßnahmen zusammenfassen, mit denen versucht wird, die Versorgungslücke, die durch das sinkende Rentenniveau entsteht, im Alter zu schließen. Hierzu zählen staatlich geförderte Varianten wie die Riester- oder Rürup-Rente, aber auch die staatlich nicht geförderte Vorsorge in Lebensversicherungen, Fondssparplänen, Aktien oder Immobilien-Anlagen. Die eigene Rente lässt sich auch mit einer privaten Rentenversicherung aufstocken, bei der das Geld bei einer Versicherung angelegt wird. Neben der privaten Altersvorsorge ist eine betriebliche Altersversorgung (bAV) eine wichtige Ergänzung der Altersvorsorge. Darum fördert der Staat die Eigenvorsorge der Bürger mit Steuervorteilen und Zuschüssen. Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf eine Betriebsrente, deshalb muss jeder Arbeitgeber eine entsprechende Vertragsvariante anbieten. Allerdings ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, sich finanziell beim Aufbau einer Betriebsrente zu beteiligen.

Quelle: IfD Allensbach, 2019
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