Testament

Mit dem Erbe Gutes tun

Von Luisa Gerber & Katharina Lehmann · 2022

Jeder dritte Deutsche ab 50 Jahren kann sich vorstellen, mit seinem Erbe nicht nur Nahestehende, sondern auch gemeinnützige Organisationen zu unterstützen, so die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage „Gemeinnütziges Vererben in Deutschland“ der Gesellschaft für Konsumforschung. Unter den Kinderlosen denken gar mehr als die Hälfte der über 50-Jährigen über eine Testamentsspende nach.

Eine Frauenhand mit einem Ring schreibt mit einem Kugelschreiberstift etwas in ein Buch.
Das Testament sollte handgeschrieben und auf jeder Seite unterschrieben sein. Foto: iStock / Biserka Stojanovic

In Deutschland wird derzeit so viel Vermögen an die nachfolgende Generation weitergegeben wie nie zuvor: Bargeld, Wertpapiere und Immobilien im Wert von 3,1 Billionen Euro wurden und werden laut Deutschem Institut für Altersvorsorge von 2015 bis 2024 vererbt – und immer öfter eben auch gespendet. Gerade wer keine Kinder hat, entscheidet sich immer häufiger, sein Vermögen gemeinnützigen Organisationen zukommen zu lassen. Ob Tierschutzbund oder Alzheimer Stiftung, Internationale Kinderhilfe oder Umwelthilfe – die bedachten Organisationen sind so individuell wie die Erblasser. Doch damit das Vermögen auch dort ankommt, wo es wirklich hilft, gibt es einiges zu beachten. „Diejenigen, die sich das gemeinnützige Vererben persönlich vorstellen können, haben ein großes Interesse an Informationen und Beratung“, heißt es bei der Initiative „Mein Erbe tut Gutes“, in der sich rund 20 Stiftungen und gemeinnützige Organisationen zusammengeschlossen haben. So haben mehr als die Hälfte der befragten Erblasser Informationsbedarf zum Thema gemeinnütziges Vererben.

Testament für die letzte gute Tat

Wichtig, gerade wenn das Vermögen oder Teile davon gespendet werden sollen, ist ein rechtskräftiges Testament. Wer eigenhändig einen Letzten Willen aufsetzt, muss laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 2247 BGB) einige Kriterien beachten. So muss das Testament unter anderem komplett handgeschrieben und auf jeder Seite mit Vor- und Zunamen unterschrieben sein. Auch das aktuelle Datum und der Ort dürfen nicht fehlen. Änderungen oder Ergänzungen müssen als solche gekennzeichnet und mit Datum und Unterschrift bestätigt werden. Zur sicheren Aufbewahrung empfiehlt sich die Hinterlegung beim Amtsgericht oder aber bei einem Notar.

Notare helfen

Apropos Notar. Er kann beim Aufsetzen eines Testaments eine sinnvolle Unterstützung sein. Er kennt die gesetzlichen Grundlagen, kann beraten und das Testament notariell beurkunden. In Abhängigkeit vom zu vererbenden Vermögen variieren die Kosten für ein notarielles Testament. Dafür kann man sich jedoch sicher sein, dass das Testament gültig ist und nach dem Ableben auch umgesetzt wird. Es ist jedoch kein Notar zur Aufsetzung eines Testaments erforderlich: Ein privates Testament ist bei Einhaltung aller Formalien ebenso rechtskräftig.

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