Was bei einer Hausratversicherung abgedeckt ist

Schutz von Hab und Gut

Von Paul Trebol · 2019

Selbstverständliche Dinge wie eine komplette Küche, ein Wohnzimmer mit Couch und Sesseln, Bücherregale, Bilder, HiFi-Anlagen, Fernseher, Smartphones und Tablets möchte niemand in seiner Wohnung missen. Im Schadensfall müssen diese Einrichtungsgegenstände gegebenenfalls vollständig ersetzt werden. Solche ungeplanten Ausgaben können ohne Absicherung den Etat sprengen und zu einer existenziellen Bedrohung werden.

Auf ein Haus fallende Dominosteine werden von einer Hand aufgehalten. Thema: Was bei einer Hausratversicherung abgedeckt ist
Eine kleine Unachtsamkeit kann große Folgeschäden nach sich ziehen. Foto: iStock/AndreyPopov

Damit Verluste oder Beschädigungen von Hab und Gut keine Alpträume erzeugen, gibt es für Hauseigentümer, Wohnungsinhaber und Mieter die Hausratversicherungen. Sachversicherer ersetzen in der Regel den entstandenen Schaden, soweit alle betroffenen Gegenstände den Vereinbarungen entsprechend irgendwie gelistet sind. In Anspruch genommen werden können nur die materiellen Werte. Ein mit viel Liebe gewebter Wandteppich, oder das unersetzbare KPM-Porzellan aus dem Erbe der Großmutter gehen mit dem Sachwert in die Berechnung des Schadens ein. Es sei denn, der wahre Wert der edlen Teller und Tassen wurde in der Vergangenheit in einem Gutachten bestimmt.

Besonders wertvolle Dinge sind Teil von Sondervereinbarungen  

Grundsätzlich sind alle beweglichen Gegenstände, die im eigenen Haushalt gebraucht werden, versichert. Das gilt auch für fremde Geräte, die zum Beispiel ausgeliehen wurden. Spezielle Dinge werden ohne besondere Vereinbarung mit bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme versichert: Bargeld, Urkunden und Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und Kunstgegenstände. Hochwertige technischen Geräte wie Computer, Super-TV und Heimkino-Anlagen sollten gegen Überspannungsschäden extra abgesichert sein. Im digitalen Zeitalter dürfen entsprechende Klauseln in keinem Hausratsvertrag fehlen. Viele Anbieter versichern diese Schäden mittlerweile ohne Aufpreis.

Gute Dokumentation vermeidet Probleme im Schadensfall

Insbesondere nach Einbruchdiebstählen fällt es schwer, Nachweise über die gestohlenen Sachen zu erbringen. Versicherte, die mit ihrem Smartphone den gesamten Haushalt in Fotos oder Videos dokumentierten, sind dann im Vorteil. Im Schadensfall kann so immerhin bewiesen werden, was einmal zum Inventar gehörte. Existieren zusätzlich noch Nachweise in Form von Quittungen, wenn auch nur ungeordnet in einem Karton abgelegt, steht in der Regel bei der Ermittlung des Neupreises für ein gleichwertiges Gerät und dessen Ersatz nichts im Wege. Welche Anbieter zu den besten zählen, klären regelmäßig neutrale Untersuchungen wie Vergleiche der Stiftung Warentest. Aber längst nicht jede Hausratversicherung, die zum Testsieger ernannt wird, eignet sich automatisch für jeden Haushalt. Das tatsächliche Umfeld, individuelle Spezifikationen und die Ausstattung mit teuren Geräten, beispielsweise hochwertige Ausrüstungen für Sport und Freizeit wie Rennräder, Surfboards oder Kletter-Equipment, sowie kostbare Musikinstrumente sollte die Leitlinie sein für den geeigneten Versicherungspartner.

 

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