Gesetzliche oder private Krankenversicherung

Pflichtprogramm mit Boni und Wahltarifen

Von Thomas Bleibtreu · 2019

Die elektronische Gesundheitskarte. Thema: Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
Mit der digitalen Gesundheitskarte soll die Krankenversorgung effizienter werden. Foto: iStock/Lothar Drechsel

Hierzulande sind Bürger verpflichtet, sich gegen Krankheit zu versichern. Zu unterscheiden sind zwei Varianten: In der Gesetzlichen Versicherung (GKV) sind alle Arbeitnehmer versichert, deren Bruttoarbeitsentgelt eine aktuell angepasste Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener mit einem Verdienst jenseits der Höchstgrenze haben die Möglichkeit, sich einer privaten Kasse (PKV) anzuschließen.

Aktuell sind für 2019 alle Arbeitnehmer Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung, deren Bruttoarbeitsentgelt die aktuell geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze (5.063 monatlich oder 60.750 Euro) nicht übersteigt. Personen mit Gehältern darüber hinaus, beispielsweise Selbstständige oder Großverdiener, bleiben entweder freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder wechseln in eine der privaten Krankenkassen. 

Gesetzliche oder private Krankenversicherung: Unterschiede beim Zusatzbeitrag

Als Körperschaften des Öffentlichen Rechts werden die Bestimmungen für die Gesetzlichen Krankenkassen hauptsächlich im Sinne der Volksgesundheit angeregt und entschieden. Beispiel: Ab dem 1. Juli 2019 werden von den gesetzlichen Krankenkassen drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kleinkinder unter drei Jahren angeboten. Mit der Einigung der Interessenvertretungen werden in Deutschland zum ersten Mal Kleinkinder vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat in das zahnärztliche Präventionsangebot eingebunden. In einer privaten Krankenkasse sind solche Maßnahmen eine Zusatzleistung und müssen separat vereinbart werden.

Unterschiede in den freiwilligen Leistungen der einzelnen Gesetzlichen bestehen vor allem in der Höhe des Zusatzbeitrags, dem gesamten Angebot an freiwilligen Zusatzleistungen sowie ihren Bonusprogrammen und Wahltarifen. 

Wie hoch die Zuschüsse zum Zusatzbeitrags ist, richtet sich nach der Finanzlage der jeweiligen Krankenkasse. Ebenso wie den allgemeinen Beitragssatz müssen Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag zur Hälfte selbst zahlen. Die andere Hälfte übernimmt seit 2019 der Arbeitgeber. Das Gros der garantierten Leistungen der Gesetzlichen wird im Fünften Sozialgesetzbuch geregelt, beispielsweise welche Therapien oder Medikamente die Kassen erstatten müssen. Der Versicherungsschutz der PKV geht in der Regel weit über den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen hinaus. Privatpatienten erhalten darüber hinaus oft schneller einen Arzttermin. Privat Versicherte mit einem hohen Einkommen können zudem Geld sparen, vor allem wenn sie lange gesund bleiben.

Belohnungen für die Versicherten

Hat die Krankenkasse Wahltarife im Angebot, können Versicherte einen jährlichen Selbstbehalt vereinbaren. Diesen muss der Versicherte bei Krankheitskosten selbst entrichten. Im Gegenzug sind dafür die Versicherungsbeiträge reduziert. Andere Kassen bieten eine Beitragsrückerstattung, bei der man einen bestimmten Anteil der Beiträge zurückerhält, wenn man in einem Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen hat.

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