Unfall

Abgesichert gegen Folgeschäden

Von Sven Dorseter · 2020

Ob im Alltag, beim Sport oder am Arbeitsplatz, überall kann einmal etwas schief gehen. Für solche unvorhergesehenen Ereignisse ist eine Absicherung elementar und ein hinreichender Schutz. Personen, die definitiv hohen Unfallrisiken ausgesetzt sind, spannt diese Police einen Rettungsschirm und federt nachhaltige Folgen ab.

Arbeitsunfall: Handwerker ist von einer Leiter gefallen
Unfälle können doppelt weh tun, wenn man sich nicht gegen Folgeschäden abgesichert hat. Foto: iStock / Halfpoint

Mit über 23 Millionen Versicherungsfällen bearbeiten die Schaden-Unfall-Versicherer jedes Jahr rund 64.000 Schadensfälle pro Tag – vom Autounfall, über Einbruch bis hin zum Streit vor Gericht. In vielen Fällen kommen die Beteiligten glimpflich davon. Dramatisch wird es, wenn die langfristigen Folgen gravierende Einschränkungen der Gesundheit oder existenzielle Probleme mit sich bringen. 

Zahl der Unfälle ist gestiegen

Grundsätzlich ist eine maßgebliche Aufgabe der Unfallversicherung, das Risiko einer Invalidität abzudecken. Sie zahlt, wenn nach einem Unfall ein dauerhafter körperlicher Schaden – die so genannte Invalidität – eintritt. Die Höhe der Zahlung hängt entscheidend davon ab, wie der Grad der Invalidität festgelegt wird.

Am Arbeitsplatz ist das Unfallrisiko allgegenwärtig, ein falscher Griff an den Maschinen, ein Sturz auf rutschiger Fläche, ein Stromschlag oder der Kontakt mit gesundheitsschädlichen Substanzen – es kann Jeden treffen. Zum Arbeits- und Wegeunfallgeschehen veröffentlicht die Gesetzliche Unfallversicherung jährlich Statistiken, die die Bedeutung einer Absicherung gegen Unfälle unterstreicht.

Unfallgefahr am Arbeitsplatz ist am höchsten

Im Bereich der Unfallversicherung der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand ereigneten sich nach der Auswertung des Jahres 2018 insgesamt 877.198 meldepflichtige Arbeitsunfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge hatten. In 13.559 Fällen wurden Renten oder Sterbegeld gezahlt. Bei den tödlichen Arbeitsunfällen ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 31 Fälle auf 420 Todesfälle zu verzeichnen.

Viele Gesellschaften bieten neben den Standardverträgen umfangreiche Zusatzleistungen an. Hier lohne nach Ansicht der Verbraucherzentrale eine genaue Prüfung, ob diese nicht in anderen bereits abgeschlossenen Versicherungen enthalten ist. Das könnte zum Beispiel für die Tagegeldversicherung zutreffen. Wer durch einen Unfall arbeitsunfähig wird, erhält für die Dauer der Genesung den vereinbarten Tagegeldsatz ausgezahlt. Diesen Schutz bietet in der Regel die normale Krankenversicherung im Heilungsprozess.

Anzumerken sei auch, dass umfassenden Schutz gegen Invalidität eine Unfallversicherung nicht unbedingt gewährleistet. So gebe es keine Leistungen der Versicherung im Falle krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Aber gerade aus Krankheitsgründen schieden die meisten Menschen aus dem Job aus, unfallbedingt hingegen nur ein geringer Prozentsatz, argumentieren die Verbraucherschützer. In diesem Kontext dürfte die Berufsunfähigkeitsversicherung zumindest eine gute Alternative sein.

Quellen:
www.bkk-dachverband.de
www.lbn.de/produkte/unfallversicherung.html

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