Sachversicherungen

Inventar akribisch abbilden

Von Karl Heinz Möller · 2020

Bei Verlust oder Beschädigungen an Sachwerten stehen spezialisierte Versicherungen zur Regulierung bereit. Als Sachwert werden unter anderem Gebäude, Fahrzeuge, Einrichtungsgegenstände, Gebrauchsgüter des täglichen Lebens und Haustiere angesehen. Zu den Sachversicherungen gehören neben der Feuerversicherung die Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, die Kfz-Kaskoversicherung oder technischen Versicherungen. Sie sind abzugrenzen von der Nominalgüterversicherung, die Risiken in Verbindung mit Geldgeschäften übernimmt, und den Personenversicherungen. Kern der Sachversicherung soll sein, hohe, ungeplante Ausgaben, die eventuell zu einer existenziellen Bedrohung führen, ganz oder teilweise zu übernehmen.

Junger Mann auf dem Fahrrad am Rheinufer
Foto: iStock/rclassenlayouts

Damit Verluste oder Beschädigungen von Hab und Gut keine Alpträume erzeugen, gibt es für Hauseigentümer, Wohnungsinhaber und Mieter Versicherungen. Sachversicherer ersetzen in der Regel den entstandenen Schaden, soweit alle betroffenen Gegenstände den Vereinbarungen entsprechend irgendwie gelistet sind.

In Anspruch genommen werden können nur die materiellen Werte. Ein mit viel Liebe und Geschick gewebter Wandteppich oder das eigentlich unersetzbare KPM-Porzellan aus dem Erbe der Großmutter gehen mit dem Sachwert in die Berechnung des Schadens ein. Es sei denn, der Wert der edlen Teller und Tassen wurde in der Vergangenheit in einem Gutachten bestimmt. Gute Sachversicherungen, in diesem Fall eine Police zum Thema Hausrat, sorgen hier vor. 

Sachversicherung: Kostbares mit Sondervereinbarungen abgesichert  

Grundsätzlich sind alle beweglichen Gegenstände, die im eigenen Haushalt gebraucht werden, versichert. Das gilt auch für fremde Geräte, die zum Beispiel ausgeliehen wurden. Ohne besondere Vereinbarung sind bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme auch folgende Wertgegenstände versichert: Bargeld, Urkunden und Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Gegenstände aus Gold oder Platin, Gobelins und Kunstgegenstände. 

Hochwertige, technische Geräte wie Computer, Super-TV und Heimkino-Anlagen sollten gegen Überspannungsschäden extra abgesichert sein. Im digitalen Zeitalter dürfen entsprechende Klauseln in keinem Vertrag fehlen. Viele Anbieter versichern diese Schäden mittlerweile ohne Aufpreis.

Dank Klimawandel treten seit Jahren vermehrt schwere Unwetter mit Überschwemmungen auf. In den Schadenstatistiken tauchen solche Elementarschäden immer häufiger auf mit oft schwerwiegenden Folgen. Stürme der jüngeren Vergangenheit ließen Bäume auf Autos und Häuser krachen, deckten ganze Hallendächer ab und legten Bahn- und Straßenverkehr lahm. In manchen Regionen regnete es faustgroße Hagelkörner, die tiefe Einschläge in Kraftfahrzeugen, LKW-Ladungen und Betriebsstätten hinterließen und Millionenschäden erzeugten. Bei Großschaden-Szenarien wie den oben beschriebenen ist eine Betriebsunterbrechung in der Regel unabwendbar. Die Sturm-Betriebsunterbrechungsversicherung hat sich im Gewerbebereich heute als Standarddeckung etabliert.

Dokumentation hilft im Schadensfall

Insbesondere nach Einbruchdiebstählen fällt es schwer, Nachweise über die gestohlenen Sachen zu erbringen. Versicherte, die mit ihrem Smartphone den gesamten Haushalt in Fotos oder Videos dokumentierten, sind dann im Vorteil. Im Schadensfall kann so immerhin bewiesen werden, was einmal zum Inventar gehörte. Existieren dann noch Nachweise in Form von Quittungen, auch wenn sie nur ungeordnet in einem Ordner abgelegt sind, steht in der Regel bei der Ermittlung des Neupreises für ein gleichwertiges Gerät und dessen Ersatz nichts mehr im Wege.

Welche Anbieter zu den besten zählen, klären regelmäßig neutrale Untersuchungen wie der Vergleich der Stiftung Warentest. Doch nicht jede Hausratversicherung, die zum Testsieger ernannt wird, eignet sich automatisch für jeden Haushalt. Das reale Umfeld und Spezifikationen wie teure Sportgeräte, beispielsweise Rennräder und Surfboards, sowie hochwertige Musikinstrumente sollte die Leitlinie sein für den am besten geeigneten Versicherungspartner.

Quellen:
www.gdv.de
www.lbn.de​

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